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Wohneigentum für Familien fördern

Die KfW fördert ab sofort Wohneigentum für Familien.

Familie und Eigenheim

Am 1. Juni 2023 ist die neue KfW-Förderung Nr. 300 "Wohn­eigentum für Familien" in Kraft getreten, die sich an Familien wendet, die klima­freundlich bauen oder erst­malig ein Haus oder eine Eigentums­wohnung kaufen wollen. Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen die Förder­bedingungen.

Änderungen zum 16.10.2023:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahres­ein­kommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro ange­hoben.
  • Die Ein­kommens­grenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Die Kredit­höchst­beträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Neue Konditionen im Detail:

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit QNG“:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Was wird gefördert?

  • Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland
  • Planung und Bau­begleitung durch einen Energieeffizienz­experten
  • Nachhaltigkeits­zertifizierung

Förder­konditionen

  • Förderkredit ab 0,1 % effektivem Jahreszins
  • max. Kreditbetrag 140.000 bis 240.000 Euro
  • Die Förderung ist einkommens­abhängig.

Wer wird gefördert?

  • Familien mit Kindern und Alleinerziehende

Voraussetzungen:

  • Die zu fördernde Immobilie soll vom Eigen­tümer selbst bewohnt werden.
  • Es muss mind. ein Kind unter 18 Jahren in dem Haushalt leben.
  • Die zu fördernde Immobilie ist die einzige Immobilie des Eigen­tümers in Deutschland.
  • Das Haushalts­einkommen darf 60.000 Euro nicht über­schreiten. Diese Höchst­grenze gillt für Familien mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro.

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