Wohneigentum für Familien fördern
Die KfW fördert ab sofort Wohneigentum für Familien.
Am 1. Juni 2023 ist die neue KfW-Förderung Nr. 300 "Wohneigentum für Familien" in Kraft getreten, die sich an Familien wendet, die klimafreundlich bauen oder erstmalig ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen wollen. Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderbedingungen.
Änderungen zum 16.10.2023:
- Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben.
- Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
- Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.
Neue Konditionen im Detail:
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude:
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 Euro
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 Euro
Was wird gefördert?
- Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland
- Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienzexperten
- Nachhaltigkeitszertifizierung
Förderkonditionen
- Förderkredit ab 0,1 % effektivem Jahreszins
- max. Kreditbetrag 140.000 bis 240.000 Euro
- Die Förderung ist einkommensabhängig.
Wer wird gefördert?
- Familien mit Kindern und Alleinerziehende
Voraussetzungen:
- Die zu fördernde Immobilie soll vom Eigentümer selbst bewohnt werden.
- Es muss mind. ein Kind unter 18 Jahren in dem Haushalt leben.
- Die zu fördernde Immobilie ist die einzige Immobilie des Eigentümers in Deutschland.
- Das Haushaltseinkommen darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Diese Höchstgrenze gillt für Familien mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro.
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